Preise und AGB - BackhäusjeTHP

Manufaktur für Tierbedarf und Tierheilpraxis

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Preise Tierheilpraxis

Erstanamnese/ausführliche Befundaufnahme (Dauer ca 1,5 - 2 Stunden)                            120,00 € *
mit körperlicher Untersuchung des Tieres (soweit möglich)

Ich arbeite hauptsächlich mit Hilfe der Bioresonanzanalyse und
entsprechender Harmonisierung, daher kommen grundsätzlich
auch noch die Kosten für eine

Probenentnahme und Bioresonanzanalyse                                                                           120,00 € *

dazu


Folgetermin (minutengenaue Abrechnung)                                                                              60,00 € * pro Stunde



Der Einsatz von Geräten (z.B. Bioresonanzharmonisierung, Magnetfeld)                               60,00 € * pro Stunde
ist in den Behandlungskosten eingeschlossen und wird ebenso minutengenau
berechnet



Zuzüglich zu der minutengenauen Abrechnung meiner Arbeitszeit
(inklusive Vor- und Nachbereitung) kommen die Kosten für Verbrauchsmaterial,
je nach Bedarf                                                                                                                                                                                      


Nachtesten Bioresonanz innerhalb von drei Monaten nach                                                    80,00 € *
erfolgter Behandlung im Backhäusje (es werden die energetisch
gestörten Bereiche nachgetestet)



Hinzu kommen evtl. noch Kosten für Laboruntersuchungen, Probenentnahme
Verpackung, Versenden etc.
Preise nach Absprache/Kosten je nach Labor

Fahrtkosten:
Es entstehen Fahrtkosten in Höhe von 0,50 € * pro gefahrenen Kilometer

Die Behandlungen werden in der Regel direkt nach dem Termin bezahlt, Sie können bei mir in bar oder mit EC-Karte zahlen

* = inklusive MwSt

 


 
   

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Backhäusje Tierheilpraxis

 
§ 1 Anwendbarkeit der AGB

 
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde. Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose, Analyse und Therapie wendet.

 
Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierheilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

 
Der Tierheilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose, Analyse und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.

 
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 weise ich darauf hin:

 
Ein Tierheilpraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen und nicht narkotisieren. Die Tätigkeit des Tierheilpraktiker unterliegt dem Arzneimittel-, dem Tierschutz- und dem Tierseuchengesetz, er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.

 
Bei den hier angewandten Methoden, sowohl therapeutischer, analytischer als auch diagnostischer Art handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, deren Wirksamkeit naturwissenschaftlich-schulmedizinisch nicht nachgewiesen und nicht anerkannt ist.

 
Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.

 
§ 3 Honorierung / Rechnungsstellung

 
Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar was für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar oder mit EC Karte an den Tierheilpraktiker im Anschluss an die Behandlung zu leisten ist. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Tierheilpraktikers, sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

§ 4 Terminvereinbarung

 
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch von mir bestätigt wurden.

 
Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter / Verfügungsberechtigten mit einer Bearbeitungspauschale von 20,00 € in Rechnung gestellt.

 
Erscheint der Tierhalter / Verfügungsberechtigter zu einem vereinbarten Termin zu spät, hat er kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.

 
§ 5 Salvatorische Klausel

 
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Backhäusje - Manufaktur für Tierbedarf
und Tierheilpraxis
Kristine Lindtner
Backhausstr. 4a
63762 Großostheim
+49 172 6785747
Backhäusje
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